Sie suchen Hilfe im Bereich von Sprache und Kommunikation?
Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Schwierigkeiten mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen durch eine kompetente und speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie. Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an.
Hier kommen ein paar super nützliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund zu Na Logo! - Heimlich.
Solltest du noch eine andere Info brauchen, schreib uns gerne!
Bei deinem ersten Termin erfolgt eine logopädische Anamnese und ein gründlicher Befund, die eine fundierte Grundlage für die möglichen Therapiemaßnahmen bilden. Solltest du weitere Informationen zur Verfügung haben, bitten wir dich, davon eine Kopie mitzubringen. Zu diesen Infos zählen Arztberichte, medizinisch-therapeutische Befunde, Entwicklungsberichte und weitere Dokumente, die auch entfernt mit deinem Anliegen zu tun haben.
Der zeitliche Rahmen richtet sich ganz nach dem Inhalt und der Vereinbarung der Therapie. Komm am besten schon 5 Minuten vor deinem Termin in die Praxis, so verlieren wir keine wertvolle Therapiezeit und können einen reibungslosen Ablauf in der Praxis ermöglichen.
Ist auf der Verordnung kein sogenannter „dringlicher Behandlungsbedarf“ vermerkt, hast du als Kassenpatient unabhängig vom Quartal 28 Tage Zeit, mit der Behandlung zu beginnen. Sollte ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt sein, muss die Therapie innerhalb der nächsten 14 Tage nach Ausstellungsdatum beginnen, damit die Verordnung ihre Gültigkeit nicht verliert. Kam es wider Erwarten zu einem Irrtum, müsstest du das Rezept bei deinem Arzt nochmal ändern lassen. Als Privatpatient bist du an diese Frist nicht gebunden.
Bei deiner Stimm- und Sprechbehandlung trägst du am besten bequeme Kleidung, in der du dich wohlfühlst und frei bewegen kannst. Wir bitten dich, für das Üben zuhause eine Übungsmappe anzulegen.
Manchmal kommt es anders als gedacht – sollte es dir einmal nicht möglich sein, einen Termin einzuhalten, sag uns bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Das geht persönlich oder ganz einfach auf unserem Anrufbeantworter.
Eine logopädische Verordnung wird von deinem Facharzt ausgestellt. Folgende Fachärzte können u.a. Verordnungen verschreiben:
Du hast natürlich auch die Möglichkeit, unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Wir haben den Bereich der Behandlungsräume von Na Logo! - Heimlich zur No-Phone-Zone gemacht. So können wir uns voll und ganz auf das Wichtige konzentrieren: auf dich!
Selbstverständlich führen wir auch Hausbesuche bei dir durch, frag uns gerne!